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Gewährleistungsanspruch

Formular für Garantieanträge

Sie können einen Garantieanspruch einreichen, wenn dieser die folgenden Garantiebedingungen erfüllt. Wir werden das Produkt aufgrund der Reklamation intern untersuchen. Im Falle einer Reklamation, die nicht unter die Garantie fällt, werden Ihnen die Versand- und Untersuchungskosten in Rechnung gestellt.

Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus und klicken Sie auf Senden, um Ihren Garantieanspruch einzureichen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Antrag zu prüfen.

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    Beschreibung

    Garantiebedingungen

    1. Unbeschadet der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen gewährleistet der Auftragnehmer sowohl die Unversehrtheit des von ihm gelieferten Produkts (keine Dienstleistung) als auch die Qualität des dafür verwendeten und/oder gelieferten Materials, soweit es sich um eine Prüfung bzw Abnahmeprüfungen, nicht erkennbare Mängel des gelieferten Produkts, von denen der Auftraggeber nachweist, dass sie innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung gemäß Artikel VI Absatz 3 ausschließlich oder überwiegend als direkte Folge einer fehlerhaften Konstruktion der vom Auftragnehmer verwendeten Konstruktion aufgetreten sind oder aufgrund fehlerhafter Verarbeitung oder Verwendung von schlechtem Material. Die Laufzeit von 12 Monaten basiert auf einer Inbetriebnahme von maximal 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen pro Woche. Wenn die tägliche Nutzung des Produkts höher als vereinbart ist, wird diese Frist anteilig verkürzt.
    2. Mängel, die unter die Gewährleistung fallen, werden vom Auftragnehmer durch Reparatur oder Austausch des defekten Teils beseitigt, sei es im Unternehmen des Auftragnehmers oder durch Einsendung eines Teils zum Austausch, dies alles immer nach alleinigem Ermessen des Auftragnehmers. der Dienstleister. Alle Kosten, die über die bloße Verpflichtung nach vorstehendem Satz hinausgehen, wie insbesondere Transport- und Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten des Aus- und Einbaus/Einbaus, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für reparierte oder ersetzte Teile gilt eine neue Gewährleistungsfrist von 12 Monaten mit der Maßgabe, dass jede Gewährleistung nach Ablauf von 24 Monaten nach Lieferung des Produkts gemäß Artikel VI Absatz 3 erlischt.
    3. Für Inspektionen, Beratungen und ähnliche Dienstleistungen des Auftragnehmers wird keine Gewähr übernommen.
    4. Die Garantie umfasst in jedem Fall Mängel, die auftreten oder ganz oder teilweise darauf zurückzuführen sind:
      1. Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen oder andere als die bestimmungsgemäße Verwendung;
      2. normale Abnutzung;
      3. Montage/Einbau, Änderung oder Reparatur durch den Auftraggeber oder durch Dritte;
      4. die Anwendung jeglicher behördlicher Vorschriften bezüglich der Art oder Qualität der verwendeten Materialien;
      5. gebrauchte Materialien bzw. Waren, die in Absprache mit dem Auftraggeber verwendet werden;
      6. Materialien oder Gegenstände, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Bearbeitung beistellt;
      7. Materialien, Gegenstände, Arbeitsverfahren und Konstruktionen, soweit sie auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers angewendet werden, sowie vom Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers gelieferte Materialien und Gegenstände;
      8. vom Auftragnehmer von Dritten zugekaufte Teile, soweit der Dritte dem Auftragnehmer keine Gewährleistung übernommen hat oder die Gewährleistung des Dritten erloschen ist;
      9. Anschluss der gelieferten Produkte an ein Rohrleitungsnetz, das nicht den vom Auftragnehmer festgelegten Standards entspricht;
      10. Verwendung ungeeigneter und/oder verunreinigter Öl-/Schmiermittelsorten, Verwendung verunreinigter und nasser Druckluft, Verschmutzung des Produkts oder Verwendung in aggressiver oder anderweitig ungeeigneter Umgebung.
    5. Wenn der Auftraggeber einer ihm aus dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag oder einem damit zusammenhängenden Vertrag erwachsenden Verpflichtung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist der Auftragnehmer hinsichtlich einer dieser Vereinbarungen an keine Garantie gebunden. wie auch immer es heißt – gehalten. Wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers das Produkt demontiert, repariert, verändert oder sonstige Arbeiten am Produkt vornehmen lässt, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
    6. Mängelrügen müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist so schnell wie möglich nach deren Entdeckung schriftlich erfolgen. Bei Entdeckung am letzten Tag der Gewährleistungsfrist müssen Reklamationen spätestens 14 Tage nach Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich erfolgen. Bei Überschreitung dieser Fristen erlischt jeglicher Anspruch gegen den Auftragnehmer wegen dieser Mängel. Klagen müssen innerhalb von 1 Jahr nach rechtzeitiger Reklamation unter Androhung des Verfalls erhoben werden.
    7. Wenn der Auftragnehmer in Erfüllung seiner Gewährleistungspflichten Teile/Produkte austauscht, gehen die ersetzten Teile/Produkte in das Eigentum des Auftragnehmers über.
    8. Die behauptete Nichteinhaltung seiner Gewährleistungspflichten durch den Auftragnehmer entbindet den Auftraggeber nicht von den Verpflichtungen, die sich für ihn aus einem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag ergeben.